Caros Alltagshilfe

Schau immer Richtung Sonne und du wirst nie Schatten sehen.

Kostenabrechnung

Unser Betreuungsangebot kann über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.


Voraussetzung dafür ist ein bestehender Pflegegrad.

Ab dem Pflegegrad 2 können sie unsere Betreuungsleistungen auch über die Verhinderungspflege durch die Krankenkasse bezahlen lassen.


Jährlich stehen Leitungsempfängern dafür 1612€ zur Verfügung. Das Buget kann erhöht werden, wenn man die Mittel der Kurzzeitpflege ebenfalls in Anspruch nimmt.


Für diese Kombination aus Verhinderung und Kurzzeitpflege können sie so jährlich bis zu 2418€ abrufen.


Lassen sie sich dazu gerne von uns unverbindlich beraten.


Selbstzahler


Wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht gegeben sind, können sie meine Leistungen selbstverständlich auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Seit dem 01.2009 können sie Haushalts nahe Dienstleistungen bis zu einer Höhe von 20.000€ pro Jahr steuerlich absetzen! Bis zu 20% der Rechnungssumme, maximal 4000€ können sogar direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.



Preise


Auf anfrage


Caros Alltagshilfe unterliegt der Kleinunternehmerregelung gem.§19 USTG.

Es wird keine Umsatzsteuer erhoben.


 
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